Allgemeine Geschäftsbedingungen der OBS digitales Büromanagement GmbH

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Sofern nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, gelten für sämtliche von uns zu
erbringenden Lieferungen und Leistungen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und
Zahlungsbedingungen (AGB).
(2) Abweichende Bedingungen des Bestellers binden uns nicht. Die Entgegennahme von Lieferungen
und Leistungen gilt – unbeschadet früherer Einwendungen – als Anerkennung unserer AGB.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen.

§ 2 Angebote und Bestätigungen
(1) Unsere Angebote und Bestätigungen sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen.
(2) Liefertermine und Preise sind immer unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet werden.

§ 3 Preise
(1) Die angegebenen Preise gelten grundsätzlich ab unserem Lager (=Erfüllungsort) jeweils zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer und eventueller sonstiger gesetzlicher Abgaben, wie z.B.
Urheberrechtsabgabe.
(2) Liegen zwischen Vertragsabschluss und zu erbringender Lieferung mehr als vier Monate, sind wir
berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, die Preise angemessen zu verändern, falls sich unsere
Einstandspreise für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder die Löhne und/oder Gehälter und sonstige
von uns zu tragende Kosten nach Vertragsabschluss nicht nur geringfügig verändert haben.

§ 4 Zahlungen, Verzug
(1) Zahlungen sind spesenfrei, vollständig und pünktlich zu leisten. Wir behalten uns vor, Wechsel-
oder Scheckzahlungen (die nur erfüllungshalber akzeptiert werden) zurückzuweisen. Entstehen
berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder – Willigkeit des Bestellers, sind wir zur sofortigen
Fälligstellung sämtlicher noch ausstehender Zahlungen berechtigt und dürfen den sofortigen
Ausgleich in bar verlangen.
(2) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir weiter berechtigt, noch nicht ausgelieferte Ware bis zur
vollständigen Begleichung aller Außenstände auch aus vorangegangenen Verträgen zurückzuhalten.
Weiter sind wir berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges künftige Lieferungen und Leistungen nur
noch gegen Vorkasse zu erbringen.
(3) Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %
über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten
wir uns vor.

§ 5 Beratung, Unterlagen
(1) Die Beratung des Bestellers erfolgt nach dem Stand der Technik und bestem Wissen und
Gewissen.
(2) Übergebene Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und bleiben unser Eigentum. Ohne unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen sie weder vervielfältigt, veröffentlicht oder sonst wie
Dritten zugänglich gemacht und für einen anderen als den von uns unterstellten Zweck verwendet
werden.
(3) Die Angaben in den überlassenen Unterlagen oder sonstigen öffentlichen Äußerungen
beschreiben die Leistungskriterien und Abmessungen etc. und sind keine
Eigenschaftsbeschreibungen im Sinne des § 434 Absatz 1 Satz 3 BGB. Ist mit dem Besteller die
Montage eines gelieferten Gegenstandes vereinbart worden, gilt diese bei unsachgemäßer
Durchführung nicht als Sachmangel im Sinne des § 434 Absatz 2 BGB.

Vorstehende Einschränkungen gelten nicht, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne der §§ 474 ff.
BGB ist. Stand April 2020

§ 6 Lieferverzug, Rücktrittsrecht
(1) Lieferfristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich
schriftlich als Fixtermine vereinbart.
(2) Ist die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine von der Mitwirkung des Bestellers abhängig,
verlängern sich diese bei Verzug des Bestellers entsprechend.
(3) Werden fest vereinbarte Fristen oder Termine von uns nicht eingehalten, ist der Besteller
berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf er zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt ist.
(4) Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen, es sei
denn, uns fiele Vorsatz oder grobes Verschulden zur Last.

§ 7 Versendung, Verpackung, Versicherung

(1) Versendungen erfolgen auf Kosten und Verlangen des Bestellers gem. § 447 BGB, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. § 447 BGB gilt nicht, wenn der Besteller
Verbraucher im Sinne der §§ 474 ff. BGB ist.
(2) Die Verpackung erfolgt nur dann abweichend vom Üblichen, wenn der Besteller dies rechtzeitig
und unter Übernahme eventueller Mehrkosten begehrt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus
dem zugrunde liegenden Kaufvertrag und – soweit der Besteller Kaufmannseigenschaft besitzt – bis
zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Kaufsache herauszuverlangen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache
durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Sofern der Besteller kein Kaufmann ist, liegt sowohl in
der Zurücknahme als auch in der Pfändung des unter Vorbehalt gelieferten Kaufgegenstandes durch
uns ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Kaufgegenstandes zu dessen
Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Besteller ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura–Endbetrages
(einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder
nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Zur
Einziehung der Forderungen bleibt der Besteller auch trotz erfolgter Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch,
hiervon abzusehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, ist
der Besteller verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben,
alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen
auszuhändigen und den Schuldnern oder Dritten die Abtretung offen zu legen.
(3) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Besteller nicht
gestattet.
(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung
unseres Vorbehaltseigentums ergreifen können. Hierfür notwendige Kosten gehen zu Lasten des
Bestellers.

Stand April 2020
(5) Übersteigt der Wert sämtlicher, auch außerhalb der AGB eingeräumten Sicherheiten unsere
Forderung(en) um mehr als 20%, kann der Besteller einen teilweisen Verzicht auf das
Vorbehaltseigentum verlangen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung für Mängel ist zeitlich begrenzt auf ein Jahr, sofern der Besteller nicht
Verbraucher im Sinne der §§ 474 ff. BGB ist.
(2) Vorbehaltlich der Bestimmungen in § 5 (3) dieser AGB gehören Beschaffenheitsangaben nur dann
zu den Eigenschaften des Kaufgegenstandes, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
(3) Bei Mängeln sind wir zunächst berechtigt, nach unserer Wahl entweder Nachbesserung oder
Neulieferung vorzunehmen. Dieses Recht erlischt, wenn – gegebenenfalls nach unserer Wahl
wiederholte – Nachbesserungsversuche scheitern und dem Besteller erneute
Nachbesserungsversuche nicht zuzumuten sind oder auch die Neulieferung nicht mangelfrei ist.
Sofern unser Recht auf Nachbesserung(en) oder Neulieferung erloschen ist, steht dem Besteller nach
seiner Wahl das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder auf Minderung des Kaufpreises zu.
(4) Der Verkauf von Gebrauchtgeräten erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Vorstehende
Ziffer (4) gilt nicht, sofern der Besteller Verbraucher im Sinne der §§ 474 ff BGB ist. In diesem Fall
wird die Verjährung auf ein Jahr verkürzt.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Soweit wir für die Verletzung vorvertraglicher, vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten haften,
beschränkt sich die Haftung dem Grunde nach auf Fälle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Handelns.
(2) Der Höhe nach ist die Haftung in diesen Fällen beschränkt auf die Höhe typischerweise in diesem
Zusammenhang entstehender Schäden.
(3) Lieferverzögerungen oder die Unmöglichkeit der Lieferung aus Gründen höherer Gewalt
begründet keinerlei Schadenersatzansprüche gegen uns.
(4) Als Ereignisse höherer Gewalt gelten alle Vorkommnisse, die zu Lieferungsverzögerungen oder zur
Unmöglichkeit der Lieferung führen, ohne dass uns daran irgendein Verschulden trifft. Beruht die
Verzögerung oder Unmöglichkeit auf einem vom Besteller zu vertretenen Umstand, behalten wir
unseren Entgeltanspruch, ohne zur Erbringung der Leistung verpflichtet zu sein.

§ 11 Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Besteller darf mit Forderungen gegen uns nicht aufrechnen, es sei denn, die Forderung sei
von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
(2) Entsprechendes gilt für ein Zurückbehaltungsrecht.

§ 12 Verschiedenes

(1) Vorstehende Bedingungen geben zusammen mit den gesondert schriftlich vereinbarten
Bedingungen den vollständigen Inhalt des geschlossenen Vertrages wieder. Alle vorherigen
Vereinbarungen sind gegenstandslos, sofern sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen sind.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Aufhebung der
Schriftformvereinbarung.
(3) Sollte eine der getroffenen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, ist sie von den Parteien
durch eine zu ersetzen, die das Gewollte in rechtswirksamer Form festlegt. Der Vertrag soll im
übrigen rechtswirksam sein (§ 139 BGB).

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für die von uns zu erbringenden Lieferungen ist unser Lager.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit die
Vertragspartner Kaufmannseigenschaften haben, ausschließlich Hamburg. In allen anderen Fällen
gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung für den Gerichtsstand.